AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kletterwaldes Chemnitz-Rabenstein, vertreten durch den Betreiber: Olaf Glitzner & Steffen Goretzka GbR, Zürnerstr. 11, 08527 Plauen (im Nachfolgenden kurz „Kletterwald“ od. „Betreiber“ genannt)
-
Bestätigung der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bestätigt der Teilnehmer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und mit diesen vorbehaltlos einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleiter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer besprechen. Der Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleiter ist für die Einhaltung der AGB durch die ihm anvertrauten Minderjährigen allein verantwortlich.
-
körperliche Verfassung, Altersmindestgrenzen, Mindestgröße: Die Benutzung des Kletterwaldes ist für alle Besucher ab einer Mindestgröße von 1,20 m und einem Mindestalter von 6 Jahren gestattet. Die verschiedenen Parcours erfordern unterschiedliche Mindestgrößen:
|
Parcours |
Mindestgröße |
Mindestalter |
|
Einweisung 1 und 2 (weiß) |
1,20 m |
6 Jahre |
|
Spaß (grün) |
1,20 m |
6 Jahre |
|
Fitness (blau) |
1,20 m |
6 Jahre |
|
Abenteuer (rot) |
1,40 m |
10 Jahre |
|
Risiko (orange) |
1,55 m |
14 Jahre |
|
Power (schwarz) |
1,55 m |
14 Jahre |
|
Action (schwarz) |
1,55 m |
14 Jahre |
Ausschlussfaktoren für eine Begehung der Parcours:
-
Personen mit einem Körpergewicht ab 130 kg bzw. einem Taillen- oder Hüftumfang, der einen sicheren Sitz der Kletterausrüstung nicht gewährleistet.
-
Personen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, die bei der Begehung der Parcours eine Eigengefahr und/oder eine Gefahr für andere Personen darstellen könnten
-
Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderer Substanzen, die die Aufmerksamkeit und Reaktion beeinflussen
-
Schwangerschaft, frisch operierte Personen, Herzkranke, Epileptiker, usw.
-
Benutzung des Kletterwaldes durch Minderjährige: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt:
-
Kinder von 6 – 8 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten/aufsichtsverpflichteten volljährigen Begleiter unmittelbar begleitet werden, der für die korrekte Handhabung der Sicherungstechnik verantwortlich ist. Dies kann entweder geschehen durch Mitklettern oder durch intensives Beobachten vom Boden aus. In jedem Fall muss der Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleiter an der theoretischen Einweisung teilnehmen, damit dieser in der Lage ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung und die Elemente auf richtige Weise benutzt werden, dass die sicherheitstechnischen Anweisungen befolgt werden und dass eine Hilfestellung (verbales Eingreifen) jederzeit möglich ist.
-
Kinder von 9 – 13 Jahren dürfen alleine klettern, jedoch muss ein Sorgeberechtigter/aufsichtsverpflichteter volljähriger Begleiter anwesend sein bzw. sich in unmittelbarer Nähe befinden, um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten.
-
Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen den Kletterwald allein besuchen, müssen in diesem Fall aber eine entsprechende Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei unserem Personal bzw. als Download auf unserer Homepage www.kletterwald-chemnitz.de.
-
Sicherheitsanweisungen:
-
Vor dem Klettern erhält jeder Besucher eine theoretische und praktische Einweisung durch unser Personal. An dieser Einweisung ist zwingend teilzunehmen. Falls der Besucher nach dieser Einweisung sich nicht in der Lage fühlt, diese Anweisungen korrekt zu befolgen, muss er auf das Klettern verzichten.
-
Jeder Besucher bekommt vor Begehen des Kletterwaldes die Ausrüstung angelegt. Dies erfolgt ausschließlich durch unser Personal. Ein eigenmächtiges Öffnen, Ablegen oder Ändern der Ausrüstung ist strengstens untersagt!
-
Der Kletterwald darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Ausrüstung an andere Personen ist nicht gestattet.
-
Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Ein Sicherungskarabiner muss immer eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.
-
Jedes Element zwischen den Plattformen darf nur von jeweils einer Person benutzt werden. Auf den Plattformen dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten (Ausnahme: Parcours Risiko, Power und Action – hier darf sich nur 1 Person pro Plattform aufhalten).
-
Seilbahnen und Snowboards dürfen erst dann benutzt werden, wenn ersichtlich ist, dass dies gefahrlos möglich ist (es dürfen sich im Ankunftsbereich von Seilbahn und Snowboard keine Personen aufhalten). Weiterhin muss an den Seilbahnen bei Bodenkontakt mitgelaufen werden, um die Geschwindigkeit zu kontrollieren.
-
Im gesamten Kletterwald gilt das Prinzip „Jeder achtet auf Jeden“. Das heisst, alle Teilnehmer sind dazu angehalten, aufmerksam und rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern zu agieren und bei Bedarf (z.B. gegenüber Kindern) Hilfestellung zu leisten.
-
Zahlungsbedingungen: Die Benutzung der Klettergeräte ist nur während der Öffnungszeiten und mit Besitz einer gültigen Eintrittskarte sowie nach Einweisung durch das Personal des Kletterwaldes gestattet. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene Eintrittskarten gibt es keinen Ersatz. Die Bezahlung des Eintrittspreises erfolgt vor der Nutzung des Kletterwaldes in bar beim Personal. Weiterhin besteht die Möglichkeit, über unsere Homepage Gutscheine (zzgl.Versandkosten) gegen Vorabüberweisung zu erwerben. Es gelten die Eintrittspreise des an der Kasse befindlichen Aushangs. Nach Ablauf von 3 Stunden muss die übergebene Sicherheitsausrüstung komplett zurückgegeben werden. Bei Überschreitung von mehr als 15 Minuten ist ein Aufpreis in Höhe von 5,00 € pro Teilnehmer und pro angefangener weiterer Stunde zu zahlen. Bei unsachgemäßer Behandlung der zur Verfügung gestellten Ausrüstung (z.B. mutwillige oder durch Nachlässigkeit hervorgerufene Verschmutzung oder Beschädigung) behält sich der Betreiber vor, die Kosten der Reinigung oder der Reparatur dem verursachenden Teilnehmer bzw. den Sorgeberechtigten in Rechnung zu stellen. Weiterhin behält sich der Betreiber vor, die Ausrüstung gegen einen Pfand (Personalausweis etc.) herausgeben.
-
Eigenverantwortung: Der Kletterwald wird regelmäßig gewartet. Die Benutzung des Kletterwaldes einschließlich aller Einrichtungen ist jedoch mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Allen Anweisungen des Personals ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Besucher umgehend des Kletterwaldes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
-
Haftungsbegrenzung: Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in der Einrichtung eingebrachten Sachen sowie für entstandene Sach- oder Vermögensschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
-
Sonstiges:
-
Lange Haare müssen zur Vermeidung von Unfällen zusammengebunden werden. Piercings und Schmuck, welcher nach Einschätzung des Personals zu Unfällen führen können, müssen abgedeckt oder entfernt werden.
-
Handys, Kameras, Schlüssel etc. sind so zu verwahren, dass ein Herabfallen sicher vermieden wird.
-
Im Kletterwald besteht striktes Rauchverbot!
-
Der Betreiber behält sich das Recht vor, in der gesamten Anlage des Kletterwaldes Foto-, Film- oder Webcam-Aufnahmen zu Informations- oder Werbezwecken vorzunehmen. Sollte ein Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, hat er dies dem Betreiber vor Nutzung des Kletterwaldes ausdrücklich mitzuteilen.
-
Das Fertigen von Foto-, Film- oder Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers ist in der gesamten Anlage des Kletterwaldes verboten. Etwaige Schadensersatzansprüche im Falle von Missachtung behält sich der Betreiber vor.
-
Ausschluss von Teilnehmern, Schließung des Kletterwaldes: Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherungstechnischen Gründen (z. B. Sturm, Gewitter, Feuer, Niederschlag, etc.) einzustellen. Gäste, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
-
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Geltungsdatum unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 04.04.2009.
Olaf Glitzner und Steffen Goretzka GbR Zürnerstr. 11, 08527 Plauen Tel: (0172) 7962379 Fax: (03741) 164512
|